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Falls nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende
Lieferungs- und Geschäftsbedingungen:
Allgemeines
Diese
Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge
(Material). Geliefertes Material bleibt stets Eigentum von
media-ww.
Die
Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren.
Die
Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten
erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit
nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart
ist.
Abweichende
Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn
sie schriftlich bestätigt sind.
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen.
Auch
für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.
Honorare
Jede
vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig.
Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang
der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Der gesetzliche
Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§ 32
UrhG) bleibt unberührt. Die Rubrik "Hinweis"
gilt ergänzend.
Honorare
sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer.
Honorare
sind sogleich nach der Veröffentlichung zur Zahlung fällig,
spätestens einen Monat nach der Erklärung, dass
der Beitrag angenommen ist.
Hat
der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung
des Materials die Annahme erklärt, kann das Material
hne weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten
werden.
Urheberrecht
Für
jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die
Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
Die
eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten
Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede
erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich
eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen,
schriftlichen Zustimmung von media-ww erlaubt. Dies gilt insbesondere
für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung.
Eingeräumte
Nutzungsrechte können ohne Zustimmung von media-ww auch
dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung
im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens
oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens
geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als
gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen.
Exklusivrechte
oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
Die
Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten
an Dritte durch den Besteller darf ohne vorherige, schriftliche
Zustimmung von media-ww nicht erfolgen.
Das
Material darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung nicht
in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch
verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch nicht
in Onlinesystemen (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.).
Verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen
von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen ist nicht
gestattet.
Das
Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt,
noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere
für die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz elektronischer
Hilfsmittel.
Das
Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in
der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden.
Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze
des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet.
Montagen
sind als solche kenntlich zu machen und in der Veröffentlichung
auszuweisen, Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen
Klammern) zu verwenden.
Ein
Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt
und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität
des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt.
Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die
zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen
lässt.
Die
Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften
bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorares ist die
Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller
nicht verbunden.
Der
Besteller ist verpflichtet media-ww ein Belegexemplar gem.
§ 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.
Haftung, Kosten
Der
Besteller haftet für das überlassene Material bis
zur unversehrten Rücklieferung. Er trägt Kosten
und Risiko für die Rücklieferung. Die Rücklieferung
hat durch Einschreiben zu erfolgen.
Für
Rohmaterial im Risikobereich des Bestellers beschädigt
wird oder verloren geht, beträgt der Schadensersatz pro
Minute 500 Euro, es sei denn, der Besteller weist einen geringeren
Schaden nach.
Für
die Zusammenstellung einer Auswahlsendung werden Bearbeitungskosten
berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen
Arbeitsaufwandes bemessen. Die Bearbeitungskosten (incl. Versand)
werden nicht mit den Nutzungshonoraren verrechnet.
Die
Zahlung begründet keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte.
Bei
unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird
vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar
in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig.
Beabsichtigt der Besteller eine andere (z.B. werbliche) als
die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser
Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen
einzuholen. Holt der Besteller die Zustimmung nicht ein, hat
er media-ww von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen
Dritter freizustellen.
Unterbleibt
die Namensnennung von media-ww nach § 13 UrhG, oder verstößt
der Besteller gegen § 14 UrhG, so hat media-ww Anspruch
auf Schadenersatz in Form eines Zuschlages von 100 % zum jeweiligen
Nutzungshonorar zuzüglich evtl. Verwaltungskosten,
sofern nicht der Besteller demgegenüber nachweist, dass
ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden
oder wesentlich niedriger ist als der Zuschlag nebst Verwaltungskosten.
Der Besteller hat media-ww von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes
oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen
Dritter freizustellen.
Gewährleistung
Soweit
durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird
(Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Gewährleistung:
Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber
zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel
ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch
und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen;
bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb
von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form.
Soweit
eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig
unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber
nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags
mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die gleichen
Regelungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits
erstellten Beitrag eingeräumt wird (Kaufvertrag).
Soweit
durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird
(Dienstvertrag), ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
Der
Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil- und
strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung
von Beiträgen.
media-wwübernimmt
daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte
Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber,
wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen
erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine
ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für
deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte
sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung
durch den Auftraggeber.
Für
die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig
der Auftraggeber verantwortlich; der Auftraggeber muss die
eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit
einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen media-ww
und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für
bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als
bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und
zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der
Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden,
diese sind stets schriftlich zu treffen.
Soweit
Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen
der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche
erheben oder presse und strafrechtliche Sanktionen einleiten
oder durchsetzen, hat der Auftraggeber den media-ww von allen
damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, den media-ww
trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den
vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber
die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.
Der
Auftraggeber wird auf die Möglichkeit hingewiesen, eine
Vermögensschadenshaftplichtversicherung
für Berichterstattung (in Wort und/oder Bild und/oder
Ton) abzuschließen. Informationen hierzu sind erhältlich
beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV), Friedrich-Straße
191, 10117 Berlin, Tel. 030/20205000, Fax 030/20206000, berlin@gdv.org,
www.gdv.org. Alternativ kann der Auftraggeber mit media-ww
vereinbaren, dass dieser für einen zu vereinbarenden
Aufschlag auf das Honorar das Risiko hinsichtlich eines genau
definierten Verwendungszwecks übernimmt, eine solche
Vereinbarung ist stets schriftlich festzuhalten.
media-ww
haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber
im Zusammenhang mit der Nutzung der angelieferten Dateien
eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails
oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten
Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern
oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten
von media-ww.
Der
Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen
Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche
Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils
auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar
und zumutbar ist.
Der
Auftraggeber wird durch media-ww darauf hingewiesen, dass
der Auftraggeber gegen das Risiko von Betriebsstörungen
oder –ausfall wegen Computerviren oder vergleichbaren
Störungen eine Betriebsausfallversicherung oder eine
vergleichbare Versicherung abschließen kann. Informationen
erhält der Auftraggeber hierzu beim Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft, Adresse siehe oben.
Von
den Einschränkungen der Gewährleistung bei Werk-
und Dienstleistungen bzw. Kaufgegenständen (Rechten)
ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden,
die media-ww oder seine Erfüllugsgehilfen durch eine
vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
herbeigeführt haben oder wenn media-ww Mängel arglistig
verschwiegen hat oder aber die Mängelfreiheit garantiert
hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben,
Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und
fahrlässiger Pflichtverletzung durch media-ww oder seine
Erfüllungsgehilfen.
Hinweis
Falls
keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder keine
tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, sind für die
Honorierung und die Miete bei Fristüberschreitung sowie
die Bearbeitungskosten bei Bildbeiträgen die jeweils
aus der Übersicht der marktüblichen Honorare für
die Vergabe von Bildnutzungsrechten ersichtlichen Honorare
der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) bzw. bei
Textbeiträgen die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft
Wort (MFJ) anzuwenden.
Erfüllungsort
Für
die Lieferung ist der Sitz des Bestellers, für die Rücklieferung
der Sitz von media-ww maßgeblich.
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